TUCHMANN VERSCHWINDET – HÖRSTATIONEN


#22 Riskantes Mitgefühl (1:39)

Kondolenzschreiben von Gustav Weber an Walter Tuchmann, Schwabach, 1934, Stadtarchiv Schwabach // Sprecher und Aufnahme: Christoph Grube

Am 2. August 1934 schrieb der Schwabacher Gaswerkdirektor Gustav Weber an Walter Tuchmann anlässlich des Todes seines Vaters Max Philipp Tuchmann. Zwischen den Zeilen kritisierte er riskanterweise den Nationalsozialismus.

In Schwabach veranstaltete die Kreisleitung der NSDAP im August 1937 eine Versammlung im großen Saal der Bärenwirtschaft und lud die Schwabacher Bevölkerung ein. Anlass war Walter Tuchmanns überstürzte Flucht aus Schwabach im Juli 1937. Auf dieser antisemitischen Propaganda-Veranstaltung las der Kreisleiter und Brügermeister Wilhelm Engelhard den Kondolenzbrief Gustav Webers vor und rückte ihn in die Nähe der Staatsfeindlichkeit.

Walter Tuchmann, um 1930 © David Harrow, Drei-S-Werk

#23 Im Prager Exil (7:51)

Aussagen aus einer eidesstattlichen Erklärung des Anwalts Dr. Walter Berlin, London 1950, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München // Sprecher: Christoph Grube

1950 machte tuchmanns Anwalt Dr. Walter Berlin eine detaillierte eidesstattliche Erkläung für das Rückerstattungsverfahren der Erben Walter und Elise Tuchmanns gegen die Käufer des Drei-S-Werks. Berlins Aussage ist bis heute die einzig bekannte Quelle, die beschreibt, wie es dem plötzlich mittellos gewordenen Ehepaar Walter und Elise Tuchmann im Prager Exil erging.

In seiner Eklärung beschrieb er außerdem, wie er Walter Tuchmann nach seiner Flucht überzeugte, das Drei-S-Werk zu verkaufen, um einer Beschlagnahmung durch die Nationalsozialisten zuvrzukommen. Nach der Einholung verschiedener Angebote wurde das Werk für 321.000 Reichsmark verkauft. Beide, Berlin und Tuchmann, hielten den Preis für unangemessen, sahen jedoch keinen anderen Ausweg.

Zu einem rechtskrätigen Vergleich zwischen den Erben Tuchmanns und den Käufern kam es 1952: Das Drei-S-Werk sollte den Erben und Rechtsnachfolgern Walter Tuchmanns 190.000 DM zahlen. Damit waren alle Ansprüche abgegolten.

#25 Desolate Lage in Mexiko (5:40)

Brief von Elise Tuchmann aus Mexiko an ihre Schwester Emmy Graf nach Nürnberg 1941, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München // Aufnahme: Tonstudio Katzer, Nürnberg // Sprecherin: Adeline Schebesch

1941, nachdem Walter Tuchmann einen Schlaganfall erlitten hatte, beschrieb Elise Tuchmann ihrer in Deutschland lebenden Schwester Emmy Graf, auch Emma genannt, den Alltag im mexikanischen Exil. Der Brief spiegelt wider, in welcher desolaten Situation sich Walter und Elise Tuchmann befanden.

Plakat "Tuchmann verschwindt" ©Jüdisches Museum Franken | Grafik: Katja Raithel, zurgestaltung, Nürnberg

#26 Traurige Nachrichten (3:30)

Brief von Frau Veerkamp aus Mexiko an Emmy Graf nach Nürnberg 1946, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München // Aufnahme: Tonstudio Katzer, Nürnberg // Sprecherin: Adeline Schebesch

Im mexikanischen Exil pflegten Walter und Elise Tuchmann mit den Veerkamps einen freundschaftlichen Umgang. Die Veerkamps waren breits um 1910 aus Deutschland nach Mexiko ausgewandert. Sie betrieben in Mexiko City ein Handelshaus für Musikinstrumente.

Im Mai 1946 antwortete Frau Veerkamp auf eine Schreiben von Emmy Graf, die in Nürnberg lebte und den Kontakt zu ihrer Schwester Elise Tuchmann suchte. Sie teilte der ahnungslosen Emmy Graf mit, dass Elise und Wlater Tuchmann bereits im Jahr 1942 und 1943 verstorben waren.

Walter Tuchmann, um 1930 © David Harrow, Drei-S-Werk

#27 Familiäre Unterstützung (1:41)

Eidesstattliche Erklärung Erich Rosenwalds, Florida, 1965, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München (1:41) // Sprecher und Aufnahme: Christoph Grube

196https://www.juedisches-museum.org/wp-content/uploads/Hoerstation_2.3.mp35 verfasste der Neffe Walter Tuchmanns, Erich Rosenwald, eine eidesstattliche Erklärung für ein Verfahren vor dem Bayerischen Landesentschädigungsamt. In dieser beschreibt er die gesundheitlichen finanziellen Probleme von Walter und Elise Tuchmann in Mexiko.

Der Erbengemeinschaft ging es um Entstädigungsansprüche für Schaden an Vermögen und im beruflichen Fortkommen durch die Flucht Walter Tuchmanns. Für Letzteres erhielt die Erbengemeinschaft 1965 eine Entschädigung in Höhe von 9.666 DM.